- Reiseverkehr
- I. Allgemein:1. Begriff: a) Häufig synonyme Bezeichnung für ⇡ Tourismus. – b) Unter R. werden alle Formen und Arten des Reisens – so auch die nichttouristischen R.-Aspekte – wie die schwerpunktmäßige Beschäftigung mit allgemeinen Transport- und Verkehrsaspekten und deren -problemen verstanden.- 2. Abgrenzung: Dabei bleibt offen, inwieweit sich R. auf Personenverkehr beschränkt oder auch Güterverkehr umfasst.- Vgl. auch ⇡ Reiseverkehrsstatistik.II. Internationale Wirtschaftsbeziehungen:Internationaler R. ist für einige Länder ein wichtiger Aktivposten der ⇡ Zahlungsbilanz; er wird für das Zielland als unsichtbare Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen betrachtet.III. Umsatzsteuerrecht:Für ⇡ Ausfuhrlieferungen im R. ins Drittlandsgebiet gilt § 17 UStDV: Ausfuhren im sog. nicht kommerziellen außergemeinschaftlichen R. (ein ⇡ ausländischer Abnehmer mit Wohnort im Drittlandsgebiet erwirbt einen Gegenstand im Inland für private Zwecke und führt ihn im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet aus): Steuerfrei, wenn der ⇡ Ausfuhrnachweis zusätzliche Angaben zu Name und Anschrift des ausländischen Abnehmers und den Identitätsnachweis durch eine Grenzzollstelle enthält.
Lexikon der Economics. 2013.